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Mit der Klasse A darf man "offene Motorräder" fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr.
Wer 24 Jahre oder älter ist, darf jedoch ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A2 gehen zu müssen gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen "Direkteinstieg"
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang; 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahre nach erfolgreicher Aufstiegsprüfung.
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
Fahrzeuge (§ 6 FeV):
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, sowie
dreirädrige Kraffahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse A ist unbefristet gültig, lediglich der Führerschein muss nach Ablauf von 15 Jahren neu beantragt werden.
Einschluss: Klasse A schließt die Klassen AM, A1 und A2 ein.
Sonstiges: Seit dem 19.01.2013 dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit mehr als 15 kW Leistung) z.B. Trikes, große "Piaggo-Roller" uvm. nur noch mit der Klasse A gefahren werden.