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Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Mindestalter: 16 Jahre
Fahrzeuge(§ 6 FeV):
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW(= bis 15 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg.
dreirädrige Kraffahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis bis zu 15 kW.
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist unbefristet gültig, lediglich der Führerschein muss nach Ablauf von 15 Jahren neu beantragt werden.
Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse AM.
Sonstiges: Probezeit beginnt mit erfolgreich abgelegter Prüfung, sowie in den Klassen A2 und B/BF17