Klasse A2 - Fahrschule Wolf

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Klasse A2

Ausbildung/Preise



Die Motorradklasse A2 gibt es für die 18- bis 23jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf.

Nach zwei Jahren kann man, sofern gewünscht eine Aufstiegsprüfung auf A machen, um danach Leistungsunbegrenzte Maschinen fahren zu dürfen.

Mindestalter:18 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.

Fahrzeuge(§ 6 FeV):

Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt nur zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW (= bis 48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Bewerber, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 ist unbefristet gültig, lediglich der Führerschein muss nach Ablauf von 15 Jahren neu beantragt werden.

Einschluss: Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein.

Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 24. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.

 
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